Ferien
Die Schulferien werden von der Schulpflege festgelegt. Die Feriendaten können gegenüber anderen Gemeinden und Mittelschulen im Kanton variieren.
Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage).
Für längere Abwesenheit und für Urlaubsgesuche vor und nach den Ferien (ausser Jokertag) ist die Schulleitung/Geschäftsleitung zuständig. Ferienverlängerungen werden nur aus wichtigen Gründen bewilligt. Das schriftliche Gesuch ist einen Monat vor dem Urlaub an die Schulverwaltung zu senden.