Schulzahnärztlicher Dienst

Auf Kosten der Schulgemeinde erfolgt jährlich bei jedem schulpflichtigen Kind
(Kindergarten bis 3. Oberstufe) eine obligatorische zahnärztliche Einzeluntersuchung beim Schulzahnarzt.

Die Schulzahnärzte sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Schulzahnpflege.

Die Gemeinde ist verpflichtet, die Schulzahnpflege nach den kantonalen Bestimmungen durchzuführen

Der Schulzahnarzt übernimmt die jährliche obligatorische Untersuchung. Die Kinder werden direkt vom Schulzahnarzt aufgeboten.

Die öffentliche Hand trägt die Kosten der obligatorischen Untersuchungen, die nach dem Schulzahnpflegetarif des Kantons berechnet werden.

Kontakt
 

Dr. med. dent.
Klaus Rieber
Alte Landstrasse 26
8942 Oberrieden

Tel. 044 720 05 71
Fax 044 720 26 61

Internetseite Dr. Rieber

Dr. med. dent.
Oliver Centrella
Alte Landstrasse 26
8942 Oberrieden

Tel. 044 721 03 11
Fax 044 721 03 14

Internetseite Dr. Centrella

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

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