Schulzahnärztlicher Dienst
Auf Kosten der Schulgemeinde erfolgt jährlich bei jedem schulpflichtigen Kind
(Kindergarten bis 3. Oberstufe) eine obligatorische zahnärztliche Einzeluntersuchung beim Schulzahnarzt.
Die Schulzahnärzte sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Schulzahnpflege.
Die Gemeinde ist verpflichtet, die Schulzahnpflege nach den kantonalen Bestimmungen durchzuführen
Der Schulzahnarzt übernimmt die jährliche obligatorische Untersuchung. Die Kinder werden direkt vom Schulzahnarzt aufgeboten.
Die öffentliche Hand trägt die Kosten der obligatorischen Untersuchungen, die nach dem Schulzahnpflegetarif des Kantons berechnet werden.
Kontakt
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Dr. med. dent.
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Dr. med. dent.
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