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Schulärztlicher Untersuch

Im 1. Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse finden schulärztliche Untersuchungen statt. Sie sind obligatorisch und sollen die medizinische Vorsorge zugunsten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen gewährleisten. Der schulärztliche Untersuch im 1. Kindergarten erfolgt durch den Privatarzt. Die Krankenversicherer sind verpflichtet, die Kosten bis zum 5. Altersjahr zu übernehmen. In der 5. Primar- und der 2. Sekundarklasse erfolgt die Vorsorgeuntersuchung durch den Schularzt. Es steht den Eltern jedoch frei, die Untersuchung auf eigene Kosten bei ihrem Privatarzt durchführen zu lassen. Die Schulverwaltung informiert die Eltern rechtzeitig über den Ablauf der Vorsorgeuntersuchungen und ist verantwortlich für die Kontrolle der Durchführung.