Die Gemeinde ist verpflichtet, die Schulzahnpflege nach den kantonalen Bestimmungen umzusetzen. Die jährliche Untersuchung findet in der unterrichtsfreien Zeit statt. Die Kosten dafür übernimmt die Schule.
Die Schulverwaltung verschickt anfangs Schuljahr Gutscheine dafür, über welche auch die Rücklaufkontrolle erfolgt.