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A–Z Stichwortregister

A I B E I F I G I H I J I K I L I M I P I R I S I T I U I V I W I Z

ABSENZEN

Bitte melden Sie Ihr Kind unbedingt vor Unterrichtsbeginn in der Schule ab, wenn es den Unterricht nicht besuchen kann. Andernfalls werden die Lehrpersonen Ihr Kind suchen und bei Ihnen na¨chfragen. Die Lehrperson wird Ihnen den besten Kommunikationsweg mitteilen. Informieren Sie die Lehrperson über vorhersehbare Absenzen frühzeitig. Bitte melden Sie Ihr Kind auch von allfälligen Therapiestunden und von den Tagesstrukturen ab.

Abwesenheitsgesuche ab drei Tagen und Urlaubsgesuche richten Sie bitte an die Geschäftsleitung. Jokertage können Sie mit der Klassenlehrperson regeln.

BEGABTENFÖRDERUNG

Die Begabtenförderung ist Teil der Integrativen Förderung und wird von entsprechenden Förderlehrpersonen in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson, der Fachstelle Sonderpädagogik, eventuell externen Fachpersonen und in Absprache mit den Eltern koordiniert.

BEGABUNGSFÖRDERUNG

Begabungsförderung ist ein Grundauftrag der Regelschule und erfolgt grundsätzlich im Regelunterricht. Sie berücksichtigt die individuellen Begabungen und Neigungen aller Schülerinnen und Schüler. Ein grosser Teil der begabten und hochbegabten Schülerinnen und Schüler kann im Rahmen des Regelunterrichts gefördert werden.

BERUFSWAHL

Die Lehrpersonen unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Berufswahl. Im zweiten und dritten Schuljahr der Sekundarstufe finden Schnupperwochen statt. Für zusätzliche Zeit zum Schnuppern können Gesuche an die Schulleitung gerichtet werden.

BERUFSWAHLSCHULE (BWS)

Die Berufswahlschule Bezirk Horgen bietet als regionales Zentrum für Berufsvorbereitung Unterstützung und Hilfe für Schulabgänger ohne Anschlusslösung. Zur Wahl stehen verschiedene Profile mit unterschiedlicher Gewichtung von Praxis, Theorie oder Praktikumsarbeit. Weitere Informationen finden Sie  unter bws-horgen.ch.

BESUCHSMORGEN

Im Herbst und im Frühling finden jeweils Besuchsmorgen statt. Die Türen aller Primar- und Sekundarklassenzimmer stehen den Eltern den ganzen Morgen für einen Besuch offen. Die Daten werden frühzeitig auf der Webseite der Schule veröffentlicht. Einen Besuch im Kindergarten können Sie mit der Kindergärtnerin individuell planen.

BIBLIOTHEK

Die Bibliothek befindet sich im Multifunktionsgebäude Langweg und steht allen Interessierten zur Verfügung. Für Ausleihen ist eine Mitgliedschaft nötig. Schülerinnen und Schüler der Schule Oberrieden erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Die Öffnungszeiten und Konditionen finden Sie auf der Schul- und Gemeindewebseite.

BLOCKZEITEN

Die Blockzeiten gewährleisten einen ununterbrochenen Unterricht oder eine anderweitige unentgeltliche Betreuung während des ganzen Vormittags von 8 bis 12 Uhr.

BLOCKZEITENBETREUUNG

Wenn der Stundenplan morgens keinen ununterbrochenen Unterricht gewährleistet, bieten die Tagesstrukturen im Auftrag der Schule eine Blockzeitenbetreuung an. Dieses Angebot ist unentgeltlich und für Kinder vorgesehen, die während dieser Zeit nicht zu Hause betreut werden können. Die Betreuung findet in jedem Fall statt, unabhängig von der Anzahl angemeldeter Schülerinnen und Schüler. Bitte melden Sie Ihr Kind mit dem Anmeldeformular an, wenn Sie auf die Blockzeitenbetreuung angewiesen sind. Sie erhalten das Formular im Mai. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum regelmässigen Besuch des Angebots. Bei kurzfristigen Abmeldungen während des Schuljahres benachrichtigen Sie bitte die Tagesstrukturen.

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ELTERNINFORMATIONSABENDE

Vor dem Eintritt in den Kindergarten, beim Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe sowie beim Übertritt von der 6. Klasse in die Sekundarstufe finden Elterninformationsabende statt. Dazu werden Sie jeweils schriftlich eingeladen. Die Daten finden Sie auch in der Agenda auf der Schulwebseite.

Die Klassenlehrpersonen führen individuelle Elternabende durch. Zudem finden zu aktuellen Themen Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit statt. Die Schule Oberrieden empfiehlt die Teilnahme mindestens eines Elternteils an diesen Informationsabenden.

ELTERNRAT

Der Elternrat engagiert sich an der Schule Oberrieden auf allen Schulstufen. Er ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Die Eltern jeder Klasse bestimmen in der Regel zwei delegierte Personen, welche im Elternrat Einsitz nehmen.

FERIEN

Die Schulferien werden von der Schulpflege festgelegt. Die Feriendaten können von anderen Gemeinden und Mittelschulen im Kanton Zürich variieren. Die Ferienpläne und Daten von schulfreien Tagen für das laufende und die beiden folgenden Schuljahre inklusive die Öffnungszeiten des Horts momina werden auf der Schulwebseite fortlaufend und aktuell aufgeschaltet.

FREIZEIT-/SCHULSPORTKURSE

Mit der Organisation von Schulsport- und Freizeitkursen will die Schule Oberrieden den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, ausserhalb der Unterrichtszeit Neues auszuprobieren und zu entdecken. Das vielseitige Angebot soll die kognitiven, motorischen, kreativen und sozialen Kompetenzen der Kinder fördern und entwickeln helfen. Die Kursausschreibung erfolgt jeweils im Mai.

FUNDGEGENSTÄNDE

Die Hauswarte bewahren Fundgegenstände auf und geben sie bei Nachfrage wieder ab. Kleidungsstücke werden im Schulhaus Pünt jeweils vor den Ferien im Foyer ausgelegt und können unter Aufsicht des Hauswarts abgeholt werden. Kleidungsstücke, die lange nicht abgeholt werden, gehen von Zeit zu Zeit an Hilfsorganisationen.

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GENERATIONEN IM KLASSENZIMMER

Generationen im Klassenzimmer (GiK) ist ein Projekt der Schulen in Zusammenarbeit mit Pro Senectute. In verschiedenen Klassen sind pensionierte Personen als Klassenhilfen im Einsatz. Sie unterstützen freiwillig und unentgeltlich die Klassenlehrpersonen in ihrer Arbeit. Die Verantwortung für die Klasse liegt ausschliesslich bei der Lehrperson.

GESAMTBEURTEILUNG

Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler basiert nicht nur auf messbaren, sondern auch auf komplexen Fähigkeiten. Die Gesamtbeurteilung ist gemäss Volksschulgesetz § 32 Grundlage für Schullaufbahnentscheide. Sie berücksichtigt neben den Noten auch das Arbeits- und Lernverhalten, das Sozialverhalten, eine allfällige Mehrsprachigkeit der Schülerinnen und Schüler, deren Neigungen und Begabungen sowie ihren persönlichen Entwicklungsstand. In der Gesamtbeurteilung werden die Beobachtungen und Beurteilungen aller Lehrpersonen einer Schülerin oder eines Schülers zusammengefasst. Wenn nötig werden Informationen aus Gesprächen mit den Eltern oder Fachleuten miteinbezogen.

GESCHÄFTSLEITUNG

Die Geschäftsleitung setzt sich zusammen aus der Schulleitung und der Leitung der Schulverwaltung. Sie nimmt im Auftrag der Schulpflege die operative Leitung der Schule Oberrieden wahr. Sie ist im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben und Kompetenzen gegenüber der Schuleinheit weisungsbefugt.

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen des Volksschulwesens und die dazugehörigen Verordnungen sind in der Gesetzessammlung zur Volksschule zu finden. Diese wird von der Bildungsdirektion herausgegeben und kann auf der Webseite des Volksschulamtes (VSA) vsa.zh.ch eingesehen werden. Für Erlasse auf Stufe der Gemeinde verweisen wir auf die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Oberrieden und auf die Geschäftsordnung der Schulpflege.

GYMNASIUM/MITTELSCHULE

Der Übertritt an ein Gymnasium kann nach der 6. Primar-, der 2. oder der 3. Sekundarklasse erfolgen. Die Anmeldung an die Aufnahmeprüfung ist Sache der Eltern. Die Anmelde-und Prüfungstermine werden online unter zentraleaufnahmepruefung.ch veröffentlicht. Ab November finden an verschiedenen Mittelschulen Informationsveranstaltungen statt. Die Schule Oberrieden bietet kostenlose Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen an. Die Klassenlehrpersonen verteilen die Anmeldeformulare.

GRÜMPELTURNIER

Das «Grümpi» wird vom FC Oberrieden organisiert und findet kurz vor den Sommerferien statt Ein Verschiebedatum gibt es nicht. 

HAUSAUFGABEN

Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgaben sollen von den Kindern ohne Hilfe gelöst werden. Die Lehrpersonen handhaben die Hausaufgaben unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Klassenlehrperson.

HAUSAUFGABENHILFE

Die Schule Oberrieden bietet ausserhalb des obligatorischen Unterrichts Hausaufgabenhilfe an, die eine Zuweisung durch die Klassenlehrperson erfordert. In speziellen Fällen kann auch eine Teilnahmepflicht für diese betreuten Aufgabenstunden angeordnet werden.

HAUSORDNUNG

Primar- und Sekundarstufe haben eine eigene Hausordnung, in welcher Regeln und Verhaltensgrundsätze festgelegt sind. Alle Schülerinnen und Schüler kennen die Hausordnung und halten sich an die Regeln. Die Eltern haben Kenntnis von den Hausordnungen.

HORT MOMINA

siehe Tagesstrukturen

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JAHRESPROGRAMM

Die Schulleitung erstellt das Jahresprogramm und publiziert dieses in der Agenda auf der Schulwebseite. Darin sind Aktivitäten und Anlässe der ganzen Schule und einzelner Stufen enthalten. Über einzelne Klassenaktivitäten orientieren die Lehrpersonen individuell.

JOKERTAGE

Pro Schuljahr können zwei Jokertage bezogen werden, einzeln oder aufeinander folgend. Halbe Tage gelten als ganze Jokertage (unabhängig von der Anzahl Lektionen). An offiziellen Anlässen der Schule oder der Klasse (z.B. Besuchs- und Sporttage, Klassenlager, Exkursionen etc.) ist der Bezug von Jokertagen nicht möglich. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Sie können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Die Kontrolle über die Jokertage liegt bei der Klassenlehrperson. Die Eltern teilen der Klassenlehrperson den Bezug von Jokertagen im Voraus auf dem dafür vorgesehenen Formular mit – auf der Sekundarstufe mittels des Absenzenhefts. Jokertage müssen nicht begründet werden. Die Eltern sind dafür besorgt, dass alle betroffenen Stellen rechtzeitig über angemeldete Jokertage informiert sind. Versäumter Schulstoff und Prüfungen werden vor- oder nachgeholt.

JUGENDARBEIT

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit Oberrieden bietet vielfältige Angebote im Freizeitbereich an. Die Angebote richten sich primär an Kinder und Jugendliche ab der 3. Klasse bis zur 3. Oberstufe. Diese reichen vom «Spielnami» und der Sportnacht in der Turnhalle Langweg über das Unterstützungsangebot betreffend der Lehrstellensuche in der Oberstufe, punktuelle Ausflüge in den Frühlings- und Herbstferien bis zum jährlichen Kerzenziehen für die gesamte Oberriedner Bevölkerung. Je nach Projekt und Vorankündigung werden Aktivitäten auch für jüngere oder ältere Kinder und Jugendliche angeboten. Die Aktivitäten sind, falls nicht anders kommuniziert, kostenlos und ohne Voranmeldung. Aktuelle Angebote sind auf der Webseite www.jugendarbeitoberrieden.ch aufgeschaltet. Siehe auch unter: Yucca Jugendtreff.

KLASSENCHATS

Aus Gründen des Datenschutzes werden an der Schule Oberrieden keine Whatsapp-Klassenchats geführt, an welchen Lehrpersonen beteiligt sind. Den Lehrpersonen steht es frei, gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern eine andere, datenschutzkonforme Chat-Lösung zu nutzen.

KLASSENLAGER

Auf der Mittel- und Sekundarstufe haben die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Für die Schülerinnen und Schüler ist dies ein unvergessliches Erlebnis. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; die Eltern beteiligen sich mit einem von der Bildungsdirektion festgelegten Maximalbeitrag (CHF 22.– pro Tag) an der Verpflegung.

KLASSENMUSIZIEREN

Bei diesem gemeinsamen Pilotprojekt mit der Musikschule Thalwil-Oberrieden (MTO) lernt jeder Schüler und jede Schülerin der 4. Klasse das Spielen eines Blasinstruments von Grund auf während des regulären Unterrichts. Im Vordergrund steht dabei das Gemeinschaftserlebnis des Musizierens und die damit einhergehende spielerische Steigerung der Teamfähigkeit und Rücksichtnahme aufeinander. 

KLASSENZUTEILUNG

Für die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Klassen ist gemäss §44, VSG die Schulleitung zuständig. Die Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Zuteilungsmerkblatt, welches Sie auf der Schulwebseite finden.

KONTAKT LEHRPERSON–ELTERN

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Eltern bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Lernen Ihres Kindes. Sie erhalten deshalb von der Klassenlehrperson regelmässig schriftliche Informationen und die Gelegenheit für individuelle Standortbestimmungen – meist zusammen mit Ihrem Kind.

Wir bitten Sie, uns Ihr Vertrauen zu schenken, damit wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Kind in seinem Lernen begleiten können. Bei Fragen oder Sorgen suchen Sie bitte das Gespräch mit der Klassenlehrperson. Bei vermuteten sozialen Problemen oder erzieherischen Fragen bietet auch die Schulsozialarbeit Unterstützung.

 

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LÄUSE

Es kommt vor, dass Kinder Läuse haben. Das ist kein hygienisches Problem. Es ist wichtig, dass Sie bei einem Lausbefall Ihres Kindes umgehend die Lehrperson informieren. Wenn Läuse in der Schule festgestellt werden, untersucht unsere Fachperson für Kopfhygiene alle Kinder der betroffenen Klasse und informiert die Eltern der Kinder, bei denen Läuse oder Nissen festgestellt wurden. Mehr Informationen gibt es unter lausinfo.ch.

MUSIKALISCHE GRUNDAUSBILDUNG

In der 1. und 2. Klasse der Primarstufe wird den Kindern eine Lektion Musikalische Grundausbildung (MGA) pro Woche angeboten. Die Kinder werden lustvoll und auf spielerische Weise in die Welt des Singens, Tanzens und Musizierens eingeführt. Dabei werden Motorik, Rhythmusgefühl, Gehör sowie auch das kreative und soziale Verhalten der Kinder gefördert. Die Musikgrundschule findet während den Blockzeiten statt.

MUSIKSCHULE (MTO)

Thalwil und Oberrieden führen gemeinsam eine Musikschule (MTO). Die Erziehungsberechtigten beteiligen sich mit einem Beitrag an den Unterrichtskosten. Die Schulleitung der Musikschule ist Ansprechpartner für Eltern, Schülerinnen und Schüler. Informieren Sie sich online unter schulethalwil.ch.

OBERRIEDNER FISCH

Ende November findet das Wettschwimmen Oberriedner Fisch statt. Alle schulpflichtigen Kinder Oberriedens sind teilnahmeberechtigt.

PRÄVENTION

Prävention beginnt im Elternhaus, spielt aber auch in der Schule eine wichtige Rolle. Im Unterricht soll deshalb die Selbstständigkeit, das Selbstvertrauen und die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert und gestärkt werden. Bei Bedarf werden externe Fachstellen beigezogen. Altersgemäss werden relevante Themen wie Bewegung, Ernährung, Sucht, Sexualaufklärung sowie Lust und Frust speziell angesprochen. Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Prävention werden die Kinder in der Mittel- und Sekundarstufe im Umgang mit digitalen Medien (Cybermobbing, Sexting) sensibilisiert.

PROJEKTWOCHEN/KURSWOCHEN

Eine Projektwoche/Kurswoche bietet Raum und Zeit, sich intensiv mit einem speziellen Thema zu beschäftigen. Die Schule Oberrieden führt sowohl klassen- und stufeninterne Projekt- und Kurswochen durch, als auch solche im Verbund der gesamten Schule.

PROMOTIONEN

(Auszug aus dem Volksschulgesetz §32)

Über die Promotion in die nächste Klasse, den Übertritt in die nächste Stufe und über den Wechsel innerhalb der Sekundarstufe entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege. Ist es auf Grund von Leistung und Entwicklungsstand angezeigt, können Schülerinnen und Schüler Klassen wiederholen oder überspringen.

Schullaufbahnentscheide werden auf Grund einer Gesamtbeurteilung getroffen. Grundlage für die Gesamtbeurteilung bilden die Schulleistungen.

In der Sekundarstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung oder in eine andere Anforderungsstufe in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Grundlage dafür ist die Gesamtbeurteilung.

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RHYTHMIKUNTERRICHT

Im zweiten Kindergartenjahr können die Kinder kostenlos einmal pro Woche am Nachmittag den Rhythmikunterricht besuchen. Dies ist ein bereicherndes Angebot der Schule Oberrieden in Zusammenarbeit mit der Musikschule (MTO). Die Förderung der sozialen Integration, der Wahrnehmung und des gestalterischen Ausdrucks stehen dabei im Mittelpunkt. Eine speziell ausgebildete Fachperson erteilt den Rhythmikunterricht an einem freien Nachmittag. Die Kursausschreibung an die Eltern von angehenden 2. Kindergartenkindern erfolgt jeweils im Frühjahr, zusammen mit den Freizeit- und Schulsportkursen.

SCHULÄRZTLICHER UNTERSUCH

Im 1. Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse finden schulärztliche Untersuchungen statt. Sie sind obligatorisch und sollen die medizinische Vorsorge zugunsten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen gewährleisten. Der schulärztliche Untersuch im 1. Kindergarten erfolgt durch den Privatarzt. Die Krankenversicherer sind verpflichtet, die Kosten bis zum 5. Altersjahr zu übernehmen. In der 5. Primar- und der 2. Sekundarklasse erfolgt die Vorsorgeuntersuchung durch den Schularzt. Es steht den Eltern jedoch frei, die Untersuchung auf eigene Kosten bei ihrem Privatarzt durchführen zu lassen. Die Schulverwaltung informiert die Eltern rechtzeitig über den Ablauf der Vorsorgeuntersuchungen und ist verantwortlich für die Kontrolle der Durchführung.

SCHULASSISTENZ

Die Schulleitung kann bei Bedarf Schulassistenzen einsetzen. Diese unterstützen einzelne Schülerinnen und Schüler oder kleine Gruppen beispielsweise beim Lösen von bestimmten Aufgaben. Die Hauptverantwortung liegt aber immer bei der Lehrperson.

SCHULAUFSICHT

Die Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) evaluiert im Turnus von fünf Jahren alle Schulen des Kantons Zürich. Die Schulaufsicht verfasst einen Bericht zuhanden der Schulpflege über die Qualität der Schuleinheiten. Die letzten Evaluationsberichte finden Sie auf unserer Schulwebseite.

Alle Klassen werden zudem regelmässig von den zugeteilten Schulpflegerinnen und Schulpflegern sowie der Schulleitung besucht.

SCHULAUSFALL

Fällt der Unterricht unplanmässig aus, weil beispielsweise eine Lehrperson krank ist, organisiert die Schule die Betreuung der betroffenen Schülerinnen und Schüler während den Blockzeiten (8–12 Uhr). Die Eltern werden direkt von den Verantwortlichen der Schule informiert.

SCHULCHOR/SINGSCHULE

Ab der Unterstufe können Schülerinnen und Schüler die Singschule besuchen. Sie werden dort auf den Eintritt in den Schulchor, den sie ab der 4. Primarklasse besuchen können, vorbereitet. Einmal wöchentlich findet eine Probe statt. In den Frühlingsferien wird ein Chorlager durchgeführt. Im Juni finden die traditionellen Schulchorkonzerte statt. Die Kursausschreibung für den Schulchor und die Singschule erfolgt im Freizeit- und Schulsport­kursprogramm.

SCHÜLERPARTIZIPATION

Partizipation bezeichnet die Mitsprache und Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler. Lehrpersonen gestalten gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern das Lernen und das Zusammenleben in der Klassen- und Schulgemeinschaft. Dazu gehören selbstständiges Arbeiten nach Wochenplan sowie Projektwochen mit eigenverantwortlichen Arbeitsbereichen. Formelle Gefässe und Gremien, die sich in der Praxis bewährt haben, sind der Püntrat und der Sekrat.

SCHULISCHES STANDORTGESPRÄCH

Das Verfahren Schulisches Standortgespräch (SSG) beschreibt das strukturierte Vorgehen zur individuellen Standortbestimmung und zur Vereinbarung von Förderzielen. Es unterstützt eine ressourcenorientierte Sichtweise und dient der Klärung, welche Massnahmen für eine Schülerin oder einen Schüler in der gegenwärtigen schulischen Situation angemessen sind. Auslöser für ein Schulisches Standortgespräch ist die Wahrnehmung der Eltern, der Lehrperson oder weiterer Fachpersonen, dass die Situation einer Schülerin oder eines Schülers gemeinsam beleuchtet und besprochen werden sollte.

SCHULKONFERENZ

Alle an der Schule Oberrieden unterrichtenden Lehrpersonen sowie die Schulleitungen bilden die Schulkonferenz. Sie tagt regelmässig. Unter der Führung der Schulleitung legt die Schulkonferenz das Schulprogramm fest und beschliesst Massnahmen zu dessen Umsetzung. Die Schulkonferenz setzt sich mit der gemeinsamen pädagogischen Ausrichtung der Schule und den Herausforderungen des Schulalltags auseinander. Sie kann Anträge an die Schulpflege stellen.

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SCHULLEITUNG

Die Schulleitung führt die Schule Oberrieden in operativen Belangen. Sie wirkt bei Personalgeschäften mit und ist zusammen mit der Schulkonferenz und der Leitung Schulverwaltung für die Qualitätssicherung und Schulentwicklung zuständig. Die Schulleitung ist direkt der Schulpflege unterstellt.

SCHULPFLEGE

Die Schulpflege trägt die Gesamtverantwortung für die strategische Führung der Schule Oberrieden. Die fünf Mitglieder werden vom Volk gewählt. Der Schulpräsident ist gleichzeitig Mitglied des Gemeinderats. Die Schulpflege vollzieht Erlasse und Beschlüsse des Kantons. Das operative Tagesgeschäft hat die Schulpflege an die Geschäftsleitung delegiert.

SCHULPFLICHT

Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton Zürich unterstehen der Schulpflicht, welche elf Jahre dauert (VSG §3). Kinder, die bis Ende Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Die Schulpflicht kann in der Volksschule oder in anerkannten Privatschulen erfüllt werden. Privatschulen sind verpflichtet, gegenüber der Schule Oberrieden die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern zu bestätigen.

SCHULPROGRAMM

Als strategisches Führungsorgan definiert die Schulpflege inhaltliche und formale Rahmenvorgaben für das Schulprogramm, welches von der Schulkonferenz unter Führung der Schulleitung von den Legislaturzielen abgeleitet und erarbeitet wird. Die Schulleitung achtet darauf, dass sich alle an den gemeinsam formulierten Zielen und Vereinbarungen des Schulprogramms orientieren und dass die Zusammenarbeit sinnvoll organisiert ist.

SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) trifft Abklärungen bei schulischen, emotionalen oder sozialen Problemen von Kindern und Jugendlichen. Die Klassenlehrperson informiert die Eltern/Erziehungsberechtigten über das Anmeldeverfahren. Der SPD berät Eltern und Lehrpersonen und gibt Empfehlungen bezüglich geeigneter Schulung und Förderung ab.

SCHULSOZIALARBEIT

Die Schulsozialarbeit (SSA) ist ein Beratungs-und Unterstützungsangebot an unserer Schule. Alle Oberriedner Schülerinnen und Schüler, aber auch deren Eltern sowie Lehrpersonen und die Schulleitung können sich bei sozialen, erzieherischen und pädagogischen Fragen an die Schulsozialarbeit wenden.

SCHULVERWALTUNG

Die Schulverwaltung ist das Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für das Management des Schulbetriebs. Die Schulverwaltungsleitung bildet zusammen mit den Schulleitungen die operative Geschäftsleitung der gesamten Schule.

SCHULWEG

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Kinder sollten selbstständig zur Schule kommen. Der Schulweg ist wichtig für die soziale Entwicklung der Kinder und die tägliche Bewältigung zu Fuss ein wichtiger Schritt zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Ganz wichtig ist die Bewegung vor und nach der Schule. Elterntaxis verursachen zusätzlichen Verkehr um das Schulhaus, welcher die Sicherheit der Kinder beeinträchtigt. Bei Velos und fahrzeugähnlichen Geräten gilt: «Kluge Köpfe schützen sich mit einem Helm!».

SCHULZEITUNG

Der Schuel-Stärn erscheint zwei bis vier Mal jährlich und berichtet über aktuelle Ereignisse aus dem Schulalltag von der Kindergarten- bis zur Sekundarstufe.

SCHWIMMUNTERRICHT

In den 1.–6. Klassen der Primarstufe findet wöchentlich eine Lektion Schwimmunterricht statt. Zusätzlich werden Angebote im Rahmen des freiwilligen Schulsports geführt.

SKILAGER/SKIRENNEN

Anfangs Februar führt der Skiclub Oberrieden (SCO) im Namen der Schule Oberrieden das traditionelle Oberriedner Skirennen sowie in den Sportferien das beliebte Skilager für Kinder der Mittel- und Sekundarstufe durch.

SONDERPÄDAGOGIK

Nach Möglichkeit werden alle Schülerinnen und Schüler in der Regelklasse unterrichtet. Sonderpädagogische Massnahmen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Die Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme der Regelschule erfolgt immer über ein Schulisches Standortgespräch (SSG). Gemeinsam vereinbaren die Eltern, die beteiligten Lehr- und Fachpersonen und wenn möglich das Kind Förderziele und geeignete Massnahmen. Mehr Infos zur Sonderpädagogik bietet die Webseite des Volksschulamtes vsa.zh.ch.

Integrative Förderung (IF)   
Im Rahmen der Integrativen Förderung  werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Hochbegabung etc.) in ihrer Klasse einzeln oder in kleinen Gruppen durch schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützt.

Integrierte Sonderschulung in der Regelklasse (ISR)                                                                                                  Kinder mit ausgewiesenem Sonderschulbedarf können integrativ unterrichtet werden. Sie besuchen eine Regelklasse der Schule Oberrieden und werden zusätzlich von einer Schulischen Heilpädagogin oder einem Heilpädagogen unterstützt und begleitet.

Die Integrierte Sonderschulung soll Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf in der Regelklasse angemessene soziale und schulische Partizipation ermöglichen. Sie erfolgt gemäss den Konzepten und Vorgaben der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.

Logopädie-Therapie   
Die Logopädie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten des mündlichen und schriftlichen Spracherwerbs, der Stimme und des Schluckens. Die Logopädietherapeutinnen unterstützen Kinder in ihrer mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung. Sie fördern die sprachliche Kommunikationsfähigkeit und stärken so das Selbstvertrauen und die Persönlichkeitsentwicklung dieser Kinder und Jugendlichen. Die Logopädinnen können mit einer Abklärung Spracherwerbsstörungen diagnostizieren und bei Bedarf Einzel- oder Gruppentherapien durchführen.

Psychomotorik-Therapie   
Die Psychomotorik befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten der Bewegungsentwicklung und des Bewegungsverhaltens. Die Psychomotorik-Therapie hat zum Ziel, dass das Kind seine Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeit, seinen Möglichkeiten entsprechend, umsetzen kann. Das Kind soll lernen, mit seinen Schwierigkeiten umzugehen. Die Psychomotorik-Therapeutin klärt Auffälligkeiten und Abweichungen in der Bewegungsentwicklung ab und führt bei Bedarf Einzel- oder Gruppentherapien durch.

Psychotherapie   
In der schulisch indizierten Psychotherapie werden die Schülerinnen und Schüler in der Bewältigung ihrer Probleme und ihrer Leiden unterstützt. Sie sollen befähigt werden, sich in ihrem familiären und schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln. Neben einer individuumszentrierten Vorgehensweise bezieht die Psychotherapeutin das familiäre und schulische Umfeld in angemessener Weise mit ein. Die Psychotherapeutin, Eltern und Lehrpersonen arbeiten verbindlich zusammen.

Externe Sonderschulung   
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend unterstützt werden können, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen gefördert. Sonderschulen zeichnen sich durch ein spezifisches Know-how aus und gewährleisten dadurch, dass die Kinder mit besonderem Bildungsbedarf von kompetenten Fachteams betreut werden. Die Sonderschulung umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung, Betreuung und Transport. Für die Zuweisung zur Sonderschulung ist die Schulpflege verantwortlich.

Audiopädagogische Angebote   
Audiopädagogische Förderung bezieht sich unmittelbar auf die hörbeeinträchtigte Schülerin oder den hörbeeinträchtigten Schüler. Diese Aufgabe wird in der Regel von einer schulischen Audiopädagogin wahrgenommen. Diese arbeitet als ambulante Therapeutin wöchentlich mit den Kindern und Jugendlichen und unterstützt sie in ihrer schulischen und sozialen Situation. Die audiopädagogische Förderung kann im Einzelsetting, in Fördergruppen oder im Rahmen des Teamteachings stattfinden.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)   
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache ergänzt und unterstützt den Regelunterricht in der Zürcher Volksschule. Deutsch als Zweitsprache ist ein Zusatzunterricht, der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache unterstützt, dem Unterricht sprachlich zu folgen und den Anschluss an eine Regelklasse schnell zu finden.

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STUDIUMSSTUNDEN

Studiumsstunden sind ein freiwillig zu nutzendes Angebot, welches die Sekundarstufe Oberrieden anbietet. Die Jugendlichen werden dabei von einer ausgebildeten Lehrperson bei ihren Hausaufgaben und bei ihrem Lernen unterstützt. Die Kosten übernimmt die Schule Oberrieden.

TAGESSTRUKTUREN

Das Angebot der Tagesstrukturen richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Schule Oberrieden vom 1. Kindergarten bis zur 3. Sekundarklasse (Sek nur Mittagsbetreuung). Der Hort momina ist von Montag bis Freitag geöffnet und bietet auch während fünf Ferienwochen eine ganztägige Betreuung an. Übergeordnete Regelungen und die Tarife entnehmen Sie bitte online dem Betriebs- oder Tarifreglement. Weitere Angaben finden Sie zudem in unserer Informationsbroschüre und im Sozialpädagogischen Konzept, welche auch auf der Schulwebseite aufgeschaltet sind.

Die Hortöffnungszeiten während der Schulferien und an schulfreien Tagen sind auf dem Ferienplan der Schule festgehalten.

ÜBERTRITT

Grundsätzlich gilt beim Übertritt das Konsensverfahren, das heisst, die Lehrperson und die Eltern entscheiden gemeinsam über allfällige Massnahmen. Für dieses Konsensverfahren steht ein spezielles Instrument, das Schulische Standortgespräch, zur Verfügung. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege.

Kindergarten–Primarstufe  
In der Regel erfolgt der Übertritt in die Primarstufe stillschweigend. Erreicht ein Kind nicht alle im Lehrplan aufgeführten Basiskompetenzen, kann es trotzdem in die Primarstufe übertreten. Es muss jedoch abgeklärt werden, ob besondere Massnahmen zu ergreifen sind.

Vor den Sommerferien schnuppern die zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstlässler zum ersten Mal Schulluft. Am Bsüechlimorge besuchen sie das Schulhaus Pünt und lernen ihre neue Klassenlehrperson kennen.

Primarstufe–Sekundarstufe   
Die Mittelstufenlehrpersonen bereiten ihre Schülerinnen und Schüler sorgfältig auf den Übertritt vor. Das Ziel ist, sie ihren Leistungen entsprechend den geeigneten Abteilungen und Anforderungsstufen der Sekundarstufe zuzuteilen. An einem Infoabend im Verlauf der 6. Klasse werden das System der Sekundarstufe sowie das Übertrittverfahren vorgestellt.

UMGANGSFORMEN

Die Schule Oberrieden legt viel Wert auf gute Umgangsformen, gegenseitige Achtung und Respekt. Mit verschiedenen Aktivitäten und Massnahmen soll die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern gestärkt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist diesbezüglich sehr wichtig.

UNTERRICHTSZEITEN

Je nach Stufe gelten unterschiedliche Unterrichtszeiten. Vormittags gelten auf allen Stufen Blockzeiten.

Kindergarten   
8.20–8.40 Uhr Auffangzeit   
8.40–11.55 Uhr Unterricht   
Mo/Di 13.30–15.05 Uhr Unterricht 2. Kiga

Primarstufe    
8.20*–11.55 Uhr   
13.30–15.05* Uhr

* In der Mittelstufe z.T. Unterrichtsbeginn um   
7.30 Uhr und Unterrichtsende um 16.10 Uhr

Sekundarstufe   
7.30–11.55 Uhr   
13.30–17.50 Uhr

VERKEHRSUNTERRICHT

Speziell ausgebildete Fachpersonen der Kantonspolizei erteilen an allen Klassen Verkehrsunterricht. Im Mittelpunkt des Unterrichts im Kindergarten und in der 1. Primarklasse steht vor allem die praktische Tätigkeit. Die Schülerinnen und Schüler üben das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse intensiv. In den nachfolgenden Klassen richtet sich der Stoff immer mehr auf das Bewegen im Verkehrsraum als Radfahrer/in aus.

In der 5./6. Klasse erfolgt zusätzlich eine Ausbildung auf öffentlichen Strassen, welche mit einer Veloprüfung abgeschlossen wird. In der Sekundarstufe liegen die Schwerpunkte bei Themen wie Verhalten an der Unfallstelle, Gefahrenlehre und Folgen eines Verkehrsunfalls.

VERSICHERUNG

Unfälle von Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit sind durch die private Krankenversicherung abgedeckt. Unfälle, die während der Schulzeit oder auf dem Schulweg geschehen, müssen Sie deshalb privat Ihrer obligatorischen Krankenversicherung melden.

Haftpflichtfälle werden ebenfalls über die private Versicherung geregelt. Es ist ratsam, dass Sie eine private Haftpflichtversicherung abschliessen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.

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WAHLFÄCHER 3. SEK

Das Wahlfachsystem in der 3. Sekundarklasse ermöglicht es den Jugendlichen, ihren Stundenplan teilweise selbst, ihren Neigungen und Bedürfnissen entsprechend, zu gestalten.

Atelierlektionen/Projektarbeit   
Aufgrund der Resultate der Stellwerktests in den 2. Sekundarklassen werden individuelle Schwerpunkte festgelegt, an denen die Schülerinnen und Schüler in der 3. Sekundarklasse in Atelierlektionen arbeiten. In den Projektlektionen erarbeiten die Jugendlichen ein eigenes Projekt.

Diplome   
Im dritten Jahr der Sekundarstufe werden in einzelnen Wahlfächern die Voraussetzungen zum Erwerb von international anerkannten Sprachdiplomen geschaffen.

Die Prüfungen sind kostenpflichtig. Die Rechnung für die Prüfungsgebühren der Sprachdiplome erhalten Sie direkt vom jeweiligen Prüfungsinstitut. Pro bestandene Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler CHF 120.– zurückerstattet. Mit dem Formular Rückerstattung Prüfungsgebühren, welches jeweils der Anmeldung zum Wahlfach beiliegt, kann bei der Schulverwaltung bis zu den Weihnachtsferien des laufenden Jahres (Schulaustritt) der Betrag zurückgefordert werden.

WARZEN

Mollusken (Dellwarzen) entstehen meist im Kindesalter und sind eine harmlose Virusinfektion. Die Viren verursachen Hautveränderungen d.h. Warzen, die mit gelblichem, aus abgestorbenen Hautzellen bestehenden Inhalt gefüllt sind. Mollusken sind an sich harmlos und bilden sich meist von selbst zurück. Die Ansteckung erfolgt durch direkten Körperkontakt, nicht aber durch Wasser. Deshalb ist eine Dispensation vom Schwimmunterricht nicht nötig.

WEBSEITE

Auf der Schulwebseite werden laufend alle wichtigen Informationen wie Schulanlässe, Termine und Kontaktdaten aufgeschaltet und aktualisiert. Allen Klassen ist ein Klassenbereich zugeordnet. Lehrpersonen können klasseninterne Informationen und Berichte über Anlässe in diesem Bereich aufschalten. Schülerinnern und Schüler sowie die Eltern der betreffenden Klassen haben mit Passwort auf diesen geschützten Bereich Zugriff.

WECHSELTERMINE SEK

Sind die Leistungen einer Schülerin/eines Schülers konstant sehr gut oder ungenügend, kann ein Wechsel der Anforderungsstufe oder der Abteilung erfolgen. Der Prozess kann durch Lehrpersonen, Eltern oder den Schüler/ die Schülerin selbst zu den offizellen Wechselterminen initiiert werden.

WOHNORTSWECHSEL

Bitte orientieren Sie bei einem bevorstehenden Wohnortswechsel die Klassenlehrperson und die Schulverwaltung frühzeitig. Die Anmeldung an der neuen Schule und die Zustellung der notwendigen Dokumente können wir so rechtzeitig korrekt regeln.

YUCCA JUGENDTREFF

Der gemeindeeigene Jugendtreff «Yucca» ist am Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Freitagabend von 16.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Je nach Anzahl Besuchende werden die Öffnungszeiten jeweils kurzfristig angepasst. Das Yucca bietet eine Fülle von Aktivitäten an. Weitere Informationen sind auf der Webseite www.jugendarbeitoberrieden.ch aufgeschaltet.   
Nebst dem Treffangebot organisiert die Offene Kinder- und Jugendarbeit diverse Aktivitäten im Freizeitbereich. Siehe unter: Jugendarbeit.

ZAHNÄRZTLICHE KONTROLLE

Gemäss der Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege sind die Zähne der Schülerinnen und Schüler mindestens einmal jährlich durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt zu untersuchen. Die Untersuchung ist obligatorisch. Für die Kosten kommen die Gemeinden auf. Die Schule Oberrieden gibt ihren Schülerinnen und Schülern jedes Schuljahr einen Gutschein ab. Dieser berechtigt jedes in der Gemeinde wohnhafte Kind im Volksschulalter (inklusive externe Schülerinnen und Schüler) zum Bezug einer einheitlichen zahnärztlichen Untersuchung, jeweils bis Ende Februar. Die Wahl des Zahnarztes ist frei.

ZAHNPROPHYLAXE

Eine Fachperson führt in den Kindergärten und den Primarschulklassen mehrmals jährlich die Kariesprophylaxe durch.

ZEUGNIS

In der 1. Primarklasse erläutern die Lehrpersonen den Eltern ihre Beurteilung zweimal jährlich in einem Standortgespräch. Ab der 2. Primarklasse erhalten die Schülerinnen und Schüler zweimal jährlich ein Zeugnis, jeweils am Ende des Semesters. Die Zeugnisnoten beziehen sich auf die jeweiligen Lernziele und basieren auf Prozessbeobachtungen der Lehrpersonen, Lernkontrollen und weiteren Arbeitsergebnissen. Ebenfalls beurteilt werden sogenannt überfachliche Kompetenzen, wie zum Beispiel Arbeitshaltung, Sorgfalt, Kooperationsfähigkeit. Die Eltern nehmen die Zeugnisse zur Kenntnis und retournieren sie unterschrieben an die Klassenlehrperson.

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