Direkt zum Inhalt

Schulferien

Die Schulferien werden von der Schulpflege festgelegt. Die Feriendaten können von anderen Gemeinden und Mittelschulen im Kanton Zürich variieren.

Jokertage können zur Verlängerung von Ferien eingesetzt werden, pro Schuljahr zwei. Bitte beantragen Sie Jokertage mindestens drei Tage vor Bezug mit dem dafür vorgesehenen Formular (Kindergarten und Primarstufe) bzw. mit dem Absenzenbüchlein (Sekundarstufe) bei der Klassenlehrperson.

Für längere Abwesenheit und für Urlaubsgesuche vor und nach den Ferien ist die Geschäftsleitung zuständig. Ferienverlängerungen werden nur aus wichtigen Gründen bewilligt. Das schriftliche Gesuch ist einen Monat vor dem Urlaub an die Schulverwaltung zu richten.