Direkt zum Inhalt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Oberrieden ist bestrebt, Inhalte von Internetangeboten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit für alle und an der Anwendung der relevanten Barrierefreiheitsstandards. Dies erfolgt im Einklang mit der eCH-0059 Accessibility Standard Version 3, bzw. mit den folgenden Verordnungen:

  • Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung gebietet die Nicht-Diskriminierung von Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet zu Massnahmen um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.
  • Die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) enthält Bestimmungen zu den Anforderungen an einer behindertengerechten Ausgestaltung von Dienstleistungen des Bundes.
  • Artikel 9 der UNO Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) erläutert die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Informationen und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website der Gemeinde Oberrieden wurde mit dem Ziel optimiert, dass die Barrierefreiheit konform ist mit der WCAG 2.1 Stufe AA. Ausnahmen werden unter diesem Abschnitt aufgeführt und begründet.

  • Die Barrierefreiheit von verlinkten PDF-Dokumenten kann nicht vollständig gewährleistet werden. Wir sind bemüht, zentrale Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Feedback

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit der Website. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie auf etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen stossen:

Gemeinde Oberrieden
Abteilung Bildung
Alte Landstrasse 33
8942 Oberrieden

Telefon 044 722 71 10
schulverwaltung@oberrieden.ch

Wir sind bemüht, innerhalb von 5 Werktagen auf Ihr Feedback zu antworten.

Die Barrierefreiheitserklärung wurde am 21.12.2022 erstellt.
Die Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am 21.03.2023 überprüft.